Ein heißdiskutiertes Thema für Hauseigentümer stellt die Austauschpflicht für einige Heizungen, besonders Ölheizungen. Doch längst sind nicht alle Ölheizkessel von der Austauschpflicht betroffen. Was also muss der Eigentümer beachten? Ab wann wird ein Austausch der Ölheizung zur Pflicht und was sollte dabei beachtet werden?

 

Wer wird von der Austauschpflicht betroffen?

Generell ist die Rede davon, dass mindestens 30 Jahre alte Ölheizungen von der Austauschpflicht betroffen sind. Doch das ist nicht ganz richtig. Wichtig ist die Art der Ölheizung. Die Rede ist nur von sogenannten Niedertemperatur- oder Heizwertkesseln. Diese sind durch ihre Konstruktion und Technik, nicht so effizient wie Ölheizungen die mit der Brennwerttechnik ausgestattet sind.

 

Bei Ölheizungen mit Brennwertkesseln wir in einer Nebenkammer des Heizkessels der kalte Rücklauf bereits vorgewärmt. Die Abgase des Brennkessels werden also genutzt, um die Heizung effizienter zu machen. Dadurch sind die Abgase nicht mehr so heiß und auch der allgemeine Ölverbrauch des Kessels wird verringert.

 

Es gibt aber auch viele Ausnahmen für Niedertemperaturkessel, die verbaut sind. Bewohnt ein Hauseigentümer ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst und hat das Haus nicht mehr als zwei Wohneinheiten, gibt es auch eine Ausnahme von der Austauschpflicht. Betroffen sind also hauptsächlich vermietete Häuser und Immobilien von Neueigentümern.

 

Womit kann ich meine Heizung ersetzen?

Als Grundsatz gilt, der Einbau von Ölheizungen ist nicht verboten und wird auch nach 2026 nicht verboten sein. Ab 2026 müssen nur alle neu verbauten Ölheizungen sogenannte Hybridheizungen sein. Öl darf nicht der einzige Energieträger sein, sondern muss mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Zum Beispiel mit Solarthermie.

 

Bis 2026 dürfen aber weiterhin reine Ölheizungen verbaut werden, die keine Hybridsysteme sind. Diese dürfen dann auch über 2026 hinaus genutzt werden, ohne Aussicht auf Verbot. Für die Beschaffung einer neuen Ölheizung ist mit dem Ende von 2020 lediglich die Förderung entfallen. Bei Hybridheizungen besteht nur eine Fördermöglichkeit für den Teil des Heizsystems, welches erneuerbare Energien verwendet. Dennoch kann sich ein Austausch finanziell lohnen. Denn durch die weitaus größere Effizienz der neuen Brennwertheizungen, können bis zu 30% der Heizkosten gespart werden.

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Source: Futures-Services