Klimaschutzpaket verunsichert Hausbesitzer

Seit Bekanntwerden des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung stellen sich zahlreiche Hausbesitzer eine Frage: Was passiert mit meiner Ölheizung? Manche Meldungen erwecken den Eindruck, sie müsste 2026 abgeschafft werden – doch das stimmt nicht. Was für Hauseigentümer zudem noch wichtig ist, weiß das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO).

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Darin finden sich auch Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen. Dieser Entwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Dabei können noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden. „Nach derzeitigem Stand ist es so, dass bestehende Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus betrieben und modernisiert werden dürfen“, sagt IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. Bis einschließlich 2025 können Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. „Das lohnt sich weiterhin, denn ein effizientes Öl-Brennwertgerät kann den Heizölbedarf gegenüber einem alten Kessel deutlich reduzieren“, so Willig weiter.

 

Hausbesitzer mit Ölheizungen dürfen ihre Anlagen nach derzeitigem Stand weiter betreiben und modernisieren, beim Einbau neuer Ölkessel müssen demnach ab 2026 erneuerbare Energien wie Solarenergie miteingebunden werden. Foto: IWO

Ölheizungen dürfen weiter betrieben und modernisiert werden
Auch ab 2026 sollen effiziente Öl-Brennwertgeräte weiter eingebaut werden dürfen. Zum Beispiel dann, wenn sie erneuerbare Energien wie beispielsweise Solarenergie mit einbinden. Wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können, auch wie bisher als reine Brennwertheizung. Ist die Ölheizung bereits mit einer Solaranlage kombiniert, soll der Austausch des alten Kessels gegen ein Öl-Brennwertgerät auch künftig ohne weitere Anforderungen möglich sein, da das Gebäude so bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

 

Einzig für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten andere Regeln. Denn: Dort sind bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten. Zur Erfüllung müssen bei einer Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung schon jetzt mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingebunden werden.

 

Fördergelder für die erneuerbare Komponente
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der ab 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es auch immer wieder nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern. Und die erneuerbaren Energien, wie Solaranlagen, können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden.

 

Mit Hochdruck wird zudem an alternativen treibhausgasreduzierten beziehungsweise treibhausgasneutralen flüssigen Brennstoffen geforscht. Dazu gehören zum Beispiel fortschrittliche Biobrennstoffe, abfallbasierte Brennstoffe und sogenannte E-Fuels. Durch sie sollen ölbeheizte Gebäude künftig klimaneutral versorgt werden können. Bereits heute werden ausgewählte Häuser mit klima­schonenderem Heizöl versorgt. Das IWO betreut mehrere solcher Modellprojekte, die ihren CO2-Ausstoß deutlich reduziert haben. Sie zeigen, dass in der Zukunft auch der Brennstoff selbst flächendeckend zur erneuerbaren Komponente im Heizsystem werden könnte. Alle Infos zum Klimaschutzpaket und Ölheizungen sowie den IWO-Modellprojekten gibt es auf www.zukunftsheizen.de.

 

IWO, 2020

 

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Source: Futures-Services